Mit der neuen Coronaschutzverordnung kommen auch neue Regelungen auf uns zu.

Bitte beachtet unbedingt:

  • Beim VOLKSBANK Jugend-Schwimm-Cup gilt, wie in ganz NRW, die 2G-Regel.
    Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Alle Teilnehmer und Trainer/Betreuer/Kampfrichter ab einem Alter von 16 Jahren dürfen nur  geimpft/genesen mit entsprechendem Nachweis das Hallenbad Gladbeck und das große Vorzelt betreten.
  • Schüler bitten wir, die Schülerausweise mitzubringen.
  • Bitte haltet auch Eure Personalausweise/Reisepässe bereit.
  • Zuschauer sind weiterhin nicht zugelassen.
    Wir bauen aber ein Zelt im Außenbereich auf. In diesem können sich Gäste aufhalten und per Übertragung aus der Halle auf einem 65-Zoll- Fernseher die Wettkämpfe verfolgen. Hier wird es auch eine Cafeteria geben.