Von Thomas Dieckhoff (WAZ Gladbeck) – Foto: Lutz von Staegmann
Der Volksbank Jugend-Schwimm-Cup des VfL Gladbeck im Hallenbad darf ausgetragen werden. Allerdings sind sehr strenge Auflagen zu beachten.
Der Volksbank Jugend-Schwimm-Cup des VfL Gladbeck kann am Wochenende (27./28. November) ausgetragen werden. „Wir sind froh, dass wir es machen dürfen“, betont VfL-Sprecher Ralf Steiger, der vor allem an die gemeldeten Kinder und Jugendlichen denkt. „Die mussten in den vergangenen Monaten am meisten verzichten.
Im Hallenbad an der Bottroper Straße gilt die 2G-Regelung für alle Aktiven ab 16 Jahren. Nur 200 Personen dürfen sich gleichzeitig in der Halle aufhalten, die Cafeteria bleibt geschlossen. Damit sich am Eingang keine lange Schlange bildet, hat der VfL die teilnehmenden Vereine gestaffelt eingeladen. Ralf Steiger: „Die Gelsenkirchener kommen z. B. um 7 Uhr, der nächste Klub um 7.20 Uhr. Das gibt uns die Zeit, um alle in Ruhe kontrollieren zu können.“
Neueste Beiträge
Archive
- Oktober 2024
- November 2021
- Oktober 2021
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Oktober 2018
- November 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Dezember 2014
- Oktober 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2010
- Dezember 2009
- August 2009
Neueste Kommentare