Mit der neuen Coronaschutzverordnung kommen auch neue Regelungen auf uns zu.
Bitte beachtet unbedingt:
- Beim VOLKSBANK Jugend-Schwimm-Cup gilt, wie in ganz NRW, die 2G-Regel.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Alle Teilnehmer und Trainer/Betreuer/Kampfrichter ab einem Alter von 16 Jahren dürfen nur geimpft/genesen mit entsprechendem Nachweis das Hallenbad Gladbeck und das große Vorzelt betreten. - Schüler bitten wir, die Schülerausweise mitzubringen.
- Bitte haltet auch Eure Personalausweise/Reisepässe bereit.
- Zuschauer sind weiterhin nicht zugelassen.
Wir bauen aber ein Zelt im Außenbereich auf. In diesem können sich Gäste aufhalten und per Übertragung aus der Halle auf einem 65-Zoll- Fernseher die Wettkämpfe verfolgen. Hier wird es auch eine Cafeteria geben.
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